Es gelten die Regeln der Alarmstufe I ab 28.01.2022.:
- Sportler und Teilnehmer 2 G
- Zuschauer (auch Eltern) 2 G
Ausnahmen nur lt. Corona-VO.
Ab 9. Februar 2022 entfällt jedoch auch in der derzeitigen Alarmstufe I die Pflicht, die Anwesenheit in der Halle zu dokumentieren, also keine Registrierung von Ankunfts- bzw. Weggangszeit mehr nötig..